Wien (pts020/13.03.2014/11:50) – Dem Erlass vom 24. Februar nach soll der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Sonnenstrom mit einer Abgabe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) belegt werden, sobald die Nutzung eine Leistung von 5000 kWh überschreitet.
Grundsätzlich widerspricht die Abgabe dem Bestreben, den Eigenverbrauch von sauberem Sonnenstrom zu fördern. Einerseits stützt der Staat mit einem kleinen Betrag Photovoltaik-Anlagen, fördert Elektromobilität und zuletzt rief die Landesregierung in Salzburg eine Speicherförderung ins Leben. Alles Aktivitäten, die den Eigenstromverbrauch von Photovoltaik-Anlagen in den Mittelpunkt stellen. Andererseits kratzt der Fiskus den letzten Cent aus den Anlagenbetreibern heraus.