LexisNexis-Pressefrühstück „Ein Jahr KindNamRÄG 2013“
Wien (pts027/22.01.2014/11:00) – Das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG 2013) trat mit 1. Februar 2013 in Kraft und führte zu zahlreichen und grundlegenden Änderungen. Dazu gehören zum Beispiel die Liberalisierung des Namensrechts, die Neugestaltung der gemeinsamen Obsorge, die Gleichbehandlung unehelicher Kinder und verschiedene Neuerungen des Kontakts-, Unterhalts- und Adoptionsrechts. Einige dieser Änderungen riefen sowohl bei ElternvertreterInnen als auch bei RichterInnen und RechtsanwältInnen Kritik hervor.
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