Schlichtungsstelle für Schiffsreisende
Berlin (pts007/28.03.2013/10:00) – Nach der vor einer Woche gemeldeten Mitgliedschaft von Ryanair an der söp-Schlichtung, gibt es für Reisende erneut „gute Nachrichten“, diesmal den Schiffsverkehr betreffend: Mit Schreiben vom 26.3.2013 hat die Bundesregierung die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) als „geeignete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im See- und Binnenschiffsverkehr“ anerkannt (vgl. § 6, Abs. 1 EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz).
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