Verfassungsgerichtshof: Handlanger der Politik?
Zeiselmauer/Laaben (pts021/03.08.2012/19:30) – Mit den Worten „Jetzt erst recht“ kommentieren die Betreiber des „Volksbegehrens für den Austritt aus der EU“ die vor wenigen Tagen bekannt gewordene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) auf Abweisung des am 20.12.2011 mit fast 10.000 Unterstützungserklärungen ordnungsgemäß eingereichten Volksbegehrens. Die hanebüchene Begründung des VfGH gründet sich auf eine Forderung, die im Volksbegehrensgesetz, welches von den Betreibern präzise eingehalten wurde, gar nicht verlangt wird: es müsse nämlich der volle Text des Volksbegehrens nicht nur im „Einleitungsantrag“ (wie gesetzlich vorgeschrieben), sondern auch auf der „Unterstützungs-Erklärung“ (wie eben nicht gesetzlich vorgeschrieben) stehen.
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