Hausratversicherungen.com: Mit Stehlgutliste nach Einbruch zum Geld
Leipzig (pts029/18.04.2012/15:50) – www.hausratversicherungen.com, das Onlineportal, informiert: Um nach einem Wohnungseinbruch den Schaden vom Versicherer ersetzt zu bekommen, muss so schnell wie möglich eine so genannte „Stehlgutliste“ beim Versicherer und bei der Polizei eingereicht werden. Versicherte, die diese Liste gar nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, laufen Gefahr, auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
Bei einer Stehlgutliste handelt es sich um ein Verzeichnis, das die durch den Einbruch abhanden gekommenen Gegenstände so präzise wie möglich dokumentiert. Bei Laptops und ähnlichen Geräten sollte die Seriennummer sowie das Kaufdatum und der Neuwert angegeben werden.
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