Steuerabkommen mit der Schweiz für deutsche Kapitalanleger enttäuschend
Konstanz (pts027/22.03.2012/14:10) – Murphys Gesetz für deutsche Kapitalanlagen in der Schweiz
„Alles was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen“ – für deutsche Kapitalanleger in der Schweiz bewahrheitet sich Murphys Gesetz in bitterer Weise. Die großen Erwartungen in das am 21.September 2011 unterzeichnete, aber noch nicht in Kraft getretene Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz werden sich wohl nicht erfüllen.
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