Riesen-Lkw dürfen nicht am Bundesrat vorbei rollen
Berlin (pts021/02.09.2011/13:45) – Anders als es die Pläne des Bundesverkehrsministeriums vorsehen dürfen überlange Riesen-Lkw nicht ohne Zustimmung des Bundesrates auf Deutschlands Straßen rollen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Ulrich Battis unter anderem im Auftrag der Allianz pro Schiene erstellt hat. „Der vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Verordnungsentwurf ist klar verfassungswidrig“, sagte Ulrich Battis am Freitag in Berlin. „Eine Neuerung von einer Tragweite, wie es etwa die Testfahrten mit überlangen Lkw sind, kann keinesfalls ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen werden“, sagte Battis. Außerdem fehle für wesentliche Bestimmungen der Ausnahmeverordnung die gesetzliche Ermächtigung. Daher sei zwingend auch der Bundestag zu beteiligen, wie es etwa beim Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ geschehen sei.
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